Auto-Unfallschaden auszahlen lassen
Erhalten Sie nach einem Unfall die Maximalsumme ohne Kürzungen!
98 %
Auszahlungsquote
der geforderten Komplettsumme
48 %
Mehrauszahlung
im Vergleich zum Werkstatt-KVA
50 %
Zeitgewinn
durch schnellere Auszahlung
Unverschuldeter Autounfall – was nun?
- Ist es möglich den Unfallschaden auszahlen zu lassen und lohnt sich das?
- Was kann ich mir zusätzlich bei einem Unfallschaden auszahlen lassen?
- Was brauche ich dafür: einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten?
- Wie wird die maximale Schadensumme möglichst schnell ausgezahlt?
Hier in 1 Minute herausfinden!
Finden Sie in nur 1 Minute durch unsere Online-Soforteinschätzung heraus, ob eine Auszahlung des Schadens in Ihrem speziellen Fall möglich und lohnenswerter ist als die bloße Reparatur. Sie erfahren gleichzeitig, ob Ihnen ein kostenfreies Gutachten für eine verbindliche Schadenprognose zusteht.
Dadurch muss die gegnerische Versicherung auf Wunsch sofort den kompletten Schaden auszahlen, wobei die Gesamtsumme meist viel höher liegt als Sie vermuten und Werkstätten kalkulieren.
Extreme Unterschiede zwischen KVA und Gutachten
Selber Unfallschaden, völlig andere Bewertung durch die Partner-Werkstatt der gegnerischen Versicherung und durch ein unabhängiges Gutachten:
Leistung | Werkstatt | Gutachter | Differenz | Differenz (%) |
Ersatzteile | 761,97 € | 1158,43 € | 396,46 € | 52 % |
Nebenkosten | 30 € | 30 € | - | - |
Arbeitslohn | 459,20 € | 795,40 € | 336,20 € | 73 % |
Lackierung | 726,39 € | 1065,90 € | 339,51 € | 47 % |
Summe (netto) | 1977,56 € | 3049,73 € | 1072,17 € | 55 % |
Im Vergleich der Kostenvoranschlag der Werkstatt sowie das Gutachten mit über 1.000€ Netto-Schadenshöhe Unterschied:
Warum Werkstatt und Gutachter anders rechnen
Ein Unfallauto muss nicht zwingend repariert werden. Der Halter kann auch entscheiden, sich die Schadensumme auszahlen zu lassen und dadurch mehr Geld zu erhalten als die veranschlagte Reparatur kosten würde.
Dabei heißt es: Aufpassen! Unfallgutachter Arne Bussat erklärt in diesem Video, warum die Berechnung der Reparaturkosten zwischen der Kfz-Werkstatt und dem Gutachter so unterschiedlich ausfallen und wann ein Gutachten sinnvoll ist.
Schnellere Auszahlung durch Gutachten
Ein wesentlicher Pluspunkt bei der Auszahlung ohne eine Reparatur ist die überwiegend schnellere Zahlung durch die Versicherung!
- Der Anspruch auf eine vollständige Reparatur zu einem späteren Zeitpunkt verfällt damit nämlich nicht!
- Eine sinnvolle Alternative ist die Auszahlung der Reparaturkosten immer dann, wenn die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wurde (Feststellung über die Verkehrssicherheit erfolgt über ein Unfallgutachten).
- Die Entscheidung über eine Reparatur kann von Ihnen auch zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.
Ob und wie Sie Ihren Schadenersatz gegenüber der Versicherung einfordern sollten, erfahren Sie hier in unserem Soforttest zur unmittelbaren Einschätzung: Lohnt sich die Auszahlung und ist das dafür nötige Gutachten für mich kostenlos?
Zum Soforttest: Ist eine Schadenauszahlung für mich sinnvoll?
Was ist besser, um sich den Schaden auszahlen zu lassen: Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag?
Nach einem Autounfall gibt es mehrere Möglichkeiten, den entstandenen Schaden erstattet zu bekommen. Wir erklären, ob und wann ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag Ihnen weiterhilft. Dazu zeigen wir Ihnen die wesentlichen Unterschiede:
Kostenvoranschlag
- Ist eine durch den Reparaturbetrieb erstellte Schadenkalkulation
- Kann nach einem Unfallschaden nach Ihren Wünschen von der Werkstatt ausgeführt werden
- Kann von der Versicherung abgelehnt werden
- enthält keine Wertminderung
- Verborgene Mängel oder Schäden können später nicht ergänzt und erstattet werden
Unfallgutachten
- Verbindliche Schadensermittlung
- Kostenlos für den Geschädigten
- Schadenerweiterungen können nachkalkuliert und erstattet werden
- Eine Kostenablehnung durch die Versicherung ist nicht möglich
- Eine Wertminderung wird ermittelt
- Ein Nutzungsausfall wird ermittelt
- Eine lückenlose Beweissicherung für spätere Rückfragen oder Streitigkeiten ist gewährleistet
- Kompetente Beratung über die Abwicklung
- Überwiegend größere Schadenersatzansprüche durch vollständige Schadensermittlung (siehe Praxisbeispiel), deswegen von Versicherungen unerwünscht
Oft steht Ihnen eine Wertminderung und ein Nutzungsausfall zu. Beides können und dürfen Werkstätten nicht ausweisen. Ein Gutachten schafft hier die rechtliche Grundlage und ermittelt die genaue Höhe.
Der Kostenvoranschlag hat nach seiner Definition die Aufgabe eine Angebot für den Auftraggeber zu bilden. Wird dabei ein Teil des Schadens nicht berücksichtigt und steigen dadurch die Reparaturkosten, so ist die Versicherung bzw. der Auftraggeber des Kostenvoranschlages nicht verpflichtet, diese Erhöhung der Kosten um mehr als 10 % zu erstatten. Das bedeutet für eine Werkstatt ein hohes Risiko. Wird der Schaden zu gering bewertet, bleibt die Werkstatt möglicherweise auf den Kosten einer Schadenerweiterung sitzen. Wird ein Risikoaufschlag im Kostenvoranschlag eingerechnet, entspricht das nicht einem akzeptablen Kostenvoranschlag aus Sicht der Versicherung.
Aber auch der Reparaturbetrieb benötigt eine gewisse Absicherung von normalen Reparaturerweiterungen. Somit erhält die Versicherung durch die Werkstatt eigentlich nur einen Überblick über den entstandenen Schaden und fängt an, diesen nach eigener Einschätzung zu kürzen und dem Geschädigten diese Kürzung als Regulierungsvorschlag anzubieten.
Wenn sowieso repariert werden soll, stellt sich die Frage, warum dann einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt. Wenn die Reparaturkosten nicht den vorherigen Wert des Fahrzeuges übersteigen, kann doch repariert werden!
Dies wissen die Versicherungen und machen es sich zu nutze. Das Risiko einer späteren Kostenerweiterung durch beispielsweise verborgene Mängel wird nicht abgesichert. Kostenerweiterungen bei einer Reparatur werden von der Versicherung abgelehnt. Eine Wertminderung nach einem Unfall kann nicht ermittelt werden.
Ein Unfallgutachten bietet Ihnen eine unabhängige und verbindliche Grundlage zur Erstattung der Kosten Ihres Schadens. Dabei wird zu der Ermittlung der Reparaturkosten eine Wertminderung geprüft und ein Nutzungsausfall ermittelt. Das Unfallgutachten ist für Sie gleichzeitig ein Beweismittel über den entstandenen Schaden. So können Sie und die Versicherung auch später noch alle relevanten Informationen über den Schaden und den Zustand Ihres Fahrzeuges daraus erkennen. Dies alles ermöglicht Ihnen nach der Gutachtenerstellung Ihr Fahrzeug so weiter zu nutzen, wie es Ihnen beliebt. Denn eine verlässliche Regulierungsgrundlage wurde geschaffen. Somit können Sie das Fahrzeug anschließend wieder vollständig nutzen, es verkaufen, teilweise reparieren oder ein neuer Schaden kann sich mit dem alten Schaden überlagern und alles kann sauber voneinander getrennt werden. All diese Vorteile bestehen bei einem Kostenvoranschlag nicht.
Alle Ihnen entstehenden Kosten durch einen fremdverursachten Schaden müssen von der Gegenseite, also der Versicherung übernommen werden. Dazu gehört auch das Gutachten – selbst dann, wenn die Versicherung selbst schon einen eigenen Gutachter vorschlägt oder beauftragt hat.
Lohnt sich die Auszahlung und bekommen Sie das nötige Gutachten kostenlos?
Beantworten Sie die fünf folgenden Fragen in diesem Kurz-Test und finden Sie sofort heraus, ob Ihnen ein kostenloses Gutachten vom Unfallschaden-Profi zusteht!
Beispiel-Schadenkalkulation zum Download
Überzeugen Sie sich von der Sorgfalt und Qualität unserer Arbeit. Sie finden eine ausführliche Kalkulation zu den gezeigten Schäden auf dieser Seite. Alle Posten sind gelb markiert, die die Werkstatt in ihrem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt hat (über 1.000 € Differenz, die dem Geschädigten jedoch zusteht):